Konformität
Konformität
"Erfüllung einer Anforderung."

DIN EN ISO 9000:2005, Nr. 3.6.1


Konformität bezeichnet einen Zustand, der dadurch charakterisiert ist, dass Qualitätsmerkmale die Anforderungen erfüllen. Dies wird durch Prüfungen und Verifizierungen nachgewiesen. Im Rahmen einer Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems wird z.B. geprüft, ob alle Anforderungen gemäß DIN EN ISO 9001:2000, KTQ® bzw. QEP® erfüllt sind; ansonsten darf keine Konformität mit dieser Norm bzw. den Prüfkatalogen bestätigt werden.

Bezüglich der „Produktkonformität“, d.h. die Erfüllung aller Anforderungen an ein Produkt bzw. eine Dienstleistung, ist es Aufgabe der obersten Leitung, dies entsprechend sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehören u.a. die Schulung der Mitarbeiter sowie die Aufstellung von Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungsplänen. Ebenso ist die Arbeitsumgebung zum Erreichen der Produktkonformität festzulegen (im Krankenhaus wie in der Arztpraxis z. B. Sicherstellung adäquater Bedingungen für das ambulante Operieren, Einhaltung der Strahlenschutzverordnung beim Röntgen). Zur Sicherstellung der Konformität dienen die ständigen Mess- und Überwachungsmaßnahmen ( III.5 Qualitätslenkung). Die „Produktfreigabe“ (z. B. Entlassung des Patienten, Freigabe eines Behandlungsverfahrens) erfolgt demgemäß erst nach Prüfung auf Konformität.