Mangel
Mangel
"Nichterfüllung einer Anforderung in Bezug auf einen beabsichtigten oder festgelegten Gebrauch."

DIN EN ISO 9000:2005, Nr. 3.6.3

Die Unterscheidung zwischen den Begriffen Mangel und Fehler ist wegen ihrer rechtlichen Bedeutung wichtig, insbesondere derjenigen, die im Zusammenhang mit Produkthaftungsfragen steht. Die Benennung “Mangel” sollte daher mit äußerster Vorsicht verwendet werden.

In der Gesundheitsversorgung ist die explizite Unterscheidung der Begriffe „Fehler“ und „Mangel“ bisher unüblich. Bei Operationen sind Patienten vor Infektionen nur geschützt, wenn steril gearbeitet wird. Wenn von dieser Anforderung abgewichen wird, ist das ein Fehler, unabhängig davon, ob dies eine Infektion zur Folge hat. Das Auftreten einer Infektion bedeutet zumindest einen temporären Mangel. Führt diese Infektion zum Verlust z.B. einer Endoprothese, ist das ein dauerhafter Mangel (Schaden) bzw. ein „preventable Adverse Event“. Das Ziel der Operation (infektionsfreie Implantation der Prothese) wurde nicht erreicht. In der Medizin versteht man unter einem Behandlungsfehler (ehemals als “Kunstfehler” bezeichnet) eine Abweichung von der üblichen, nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft für die Erreichung des Behandlungserfolges optimalen Vorgehensweise („Regeln der ärztlichen Kunst“). Ist ein Behandlungsfehler ursächlich für einen beim Patienten entstandenen Schaden, stellt dies einen Mangel im Sinne der Norm dar und hat möglicherweise rechtliche Konsequenzen bzw. Schadenersatzforderungen zur Folge.