Qualitätsdarlegung
Qualitätsdarlegung
"Teil des Qualitätsmanagements, der auf das Erzeugen von Transparenz über Qualität gerichtet ist."

GMDS-Arbeitsgruppe „Qualitätsmanagement in der Medizin“ (2006)

Qualitätsdarlegung dient der Darstellung qualitätsrelevanter Informationen nach innen (betriebliches Qualitätsberichtswesen, Selbstbewertung, Managementreview) und nach außen (Qualitätsberichte, Zertifizierung, Qualitätspreise). Unter der Qualitätsdarlegung nach außen sind Aktivitäten zu verstehen, die bei Kunden und Partnern im Gesundheitswesen Vertrauen schaffen, dass eine Organisation alle festgelegten, üblicherweise vorausgesetzten und verpflichtenden Erfordernisse und Erwartungen erfüllt.

Der Qualitätsbericht nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V umfasst folgende Anforderungen:
  • Art und Anzahl der erbrachten Leistungen,
  • Umsetzung von Anforderungen durch einen Katalog von Mindestmengen,
  • Darstellung über den Stand der Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2,
  • Stand der Qualitätssicherung in Bezug auf die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität der erbrachten Leistungen, einschließlich von Mindestanforderungen an Struktur- und Ergebnisqualität.
Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichtes für zugelassene Krankenhäuser wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V beschlossen. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Information und Entscheidungshilfe für Versicherte und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,
  2. eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen,
  3. die Möglichkeit für die Krankenhäuser, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.