Qualitätssicherung
Qualitätssicherung
"Teil des Qualitätsmanagements, der auf das Erzeugen von Vertrauen darauf gerichtet ist, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden."

DIN EN ISO 9000:2005, Nr. 3.2.11

In der aktuellen Terminologie der Normenreihe wird Qualitätssicherung - gemäß der wörtlichen Übersetzung - als “Qualitätszusicherung” verstanden (in einer Vorläuferversion DIN EN ISO 8402:1995 wurde hierfür der Begriff „Qualitätsmanagement-Darlegung“ gebraucht).
Hierunter sind Aktivitäten zu verstehen, die bei Kunden und Partnern im Gesundheitswesen Vertrauen schaffen, dass eine Organisation alle festgelegten, üblicherweise vorausgesetzten und verpflichtenden Erfordernisse und Erwartungen erfüllt. In diesem Sinne kann
Qualitätssicherung z.B. in Form von Qualitätsdarlegungen bzw. Qualitätsnachweisen erfolgen (Qualitätsberichte, Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2000 oder gemäß KTQ®, Anerkennung für Excellence, Qualitätspreise ...).

In der Gesundheitsversorgung in Deutschland spielte der Begriff Qualitätssicherung bisher eine zentrale Rolle für verschiedenste Aktivitäten. Es wurde traditionell zwischen interner und externer Qualitätssicherung unterschieden. "Interne Qualitätssicherungsmaßnahmen"
umfaßten durchaus Aspekte der Qualitätsverbesserung und des Qualitätsmanagements.

Unter "externer Qualitätssicherung" wurden (und werden) insbesondere Qualitätssicherungsmaßnahmen mit externen Vergleichen verstanden. Einige der bekanntesten Verfahren - z. B. in der Perinatologie und Neonatologie als Vollerhebungen, in der Chirurgie nach der Tracer-Methodik mit bestimmten Eingriffen - beruhen auf diesem methodischen Konzept, nämlich standardisiert qualitätsrelevante Daten zu dokumentieren (als Qualitätsaufzeichnungen im Sinne der DIN EN ISO 9001:2000), diese als Qualitätsindikatoren einrichtungsübergreifend statistisch auszuwerten und damit der einzelnen Einrichtung ein Instrument der Qualitätsbewertung an die Hand zu geben, so dass aus der retrospektiven Analyse ggf. künftige Handlungsänderungen abgeleitet werden können.

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung (§§ 135 ff. SGB V) zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung haben Maßnahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung einen zentralen Stellenwert erhalten. Nicht nur im Gesetzestext (SGB V und XI), auch sonst
wird im Gesundheitswesen häufig der Begriff „Qualitätssicherung“ noch im traditionellen Wortsinn verwendet.

Grundgedanke der „quality assurance“ ist die Qualitätssicherung im Sinne vertrauensbildender Tätigkeiten, die für die Darlegung eines Qualitätsmanagementsystems erforderlich sind. Dazu gehören die Validierung, Verifizierung, Qualifizierung und Bewertung als Grundlage eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems. Der Nachweis der Qualitätsfähigkeit kann ein wichtiger Aspekt bei der Vertragsgestaltung, z.B. mit Kostenträgern oder bei der Entscheidung des Patienten für eine bestimmte Einrichtung, und damit ein Wettbewerbsvorteil sein. Somit kann Qualitätssicherung sowohl nach innen wie nach außen Vertrauen in die Fähigkeit einer Organisation schaffen. Nach innen bestätigt es Auditoren die Konformität mit einer Norm oder dient dem Qualitätsmanager bei der Weiterentwicklung des Systems. Dabei kann sich der Nachweis auf Bereiche beschränken, in denen möglicherweise Zweifel an der Qualitätsfähigkeit auftauchen.