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"Richtlinien sind von einer rechtlich legitimierten Institution konsentierte, schriftlich fixierte und veröffentlichte Regelungen des Handelns oder Unterlassens, die für den Rechtsraum dieser Institution verbindlich sind und deren Nichtbeachtung definierte Sanktionen nach sich zieht."
GMDS-Arbeitsgruppe „Qualitätsmanagement in der Medizin“ (1996)
Neben dem Begriff "Richtlinie" sind in Deutschland noch die Begriffe "Leitlinie" und "Empfehlung" gebräuchlich. In dieser Hierarchie stellt die Richtlinie als verbindliche Vorgabe (“Richtlinienkompetenz”) die oberste Ebene dar. Sie lässt - im Gegensatz zur Leitlinie oder
Empfehlung - keinen Ermessensspielraum zu. Diese Unterscheidung ist spezifisch für den deutschen Sprachraum. Dennoch werden die Begriffe "Richtlinie" und "Leitlinie" häufig synonym gebraucht, da im angelsächsischen Sprachraum sowohl Richtlinien als auch Leitlinien als "guidelines" bezeichnet werden. Diese Gleichsetzung ist jedoch zu vermeiden. |
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