Wirksamkeit
Wirksamkeit
"Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden."

DIN EN ISO 9000:2005, Nr. 3.2.14

Wirksamkeit wird in der DIN EN ISO 9000:2005 nur unter "Managementbezogene Begriffe" aufgeführt und erstreckt sich im Wesentlichen auf das Qualitätsmanagementsystem. In der Medizin wird der Begriff jedoch im anderen Zusammenhang benutzt, z.B. hinsichtlich der Wirksamkeit von Therapieverfahren oder bei der Qualitätsbewertung im Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz. Insoweit ist die Norm-Definition speziell für das Gesundheitswesen nicht umfassend genug. Der Begriff der Wirksamkeit wird im wissenschaftlich-technischen Denken immer verwendet, wenn der Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Ergebnis durch Nachweise gestützt werden kann (Evidence-based).

Im Qualitätsmanagement zählt nur das Ergebnis einer Tätigkeit, das beabsichtigt (geplant) war bzw. als Ergebnis wird nur gewertet, was durch die (geplante) Tätigkeit bewirkt wurde. Insoweit enthalten die beiden Anteile der Definition dasselbe, nämlich die prospektiv ausgerichtete Qualitätsplanung.

Das bedeutet, dass der Begriff "Wirksamkeit" nicht zu verwenden ist, wenn ein Behandlungsergebnis lediglich als Folge einer Tätigkeit ausgegeben wird, ein solcher Zusammenhang aber nicht existiert. Diese scharfe Trennung wird in der Medizin häufig nicht beachtet: so wird eine im Verlauf einer Krankheit ohnehin einsetzende Heilung oft als Folge der Behandlung dargestellt. Demgegenüber ist das Ergebnis einer medizinischen Behandlung jedoch als "zuschreibbare Veränderung des Gesundheitszustandes der Patienten einschl. der davon ausgehenden Wirkungen" definiert.